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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Gültig ab: 1. Januar 2025

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die Rechtsbeziehungen zwischen der DeSoft AG (nachfolgend „Auftragnehmer" oder „wir") und ihren Kunden (nachfolgend „Auftraggeber" oder „Sie") bei der Erbringung von IT-Dienstleistungen, Software-Entwicklung, Beratung und weiteren Leistungen.

§ 1 – Geltungsbereich

Diese AGB gelten für alle Vertragsbeziehungen zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde. Sie gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, ohne dass auf sie nochmals ausdrücklich Bezug genommen werden muss. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als der Auftragnehmer ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.

§ 2 – Vertragsschluss

Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind. Ein Vertrag kommt erst durch schriftliche Auftragsbestätigung, Unterzeichnung eines Vertrages oder durch Beginn der Leistungserbringung zustande. Mündliche Nebenabreden bedürfen zu ihrer Gültigkeit der schriftlichen Bestätigung.

§ 3 – Leistungsumfang

Der Umfang der zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung in der Offerte bzw. Auftragsbestätigung. Änderungen oder Ergänzungen bedürfen der schriftlichen Vereinbarung. Der Auftragnehmer ist berechtigt, Teilleistungen durch qualifizierte Dritte (Subunternehmer) ausführen zu lassen. Bei Software-Entwicklungsprojekten erfolgt die Leistungserbringung nach agilen oder klassischen Projektmethoden, je nach Vereinbarung.

§ 4 – Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber stellt dem Auftragnehmer alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Unterlagen und Zugänge rechtzeitig zur Verfügung. Der Auftraggeber benennt einen Ansprechpartner, der zur Entscheidung und Freigabe berechtigt ist. Verzögerungen aufgrund mangelnder Mitwirkung des Auftraggebers berechtigen den Auftragnehmer zur entsprechenden Verschiebung von Terminen und zur Anpassung der Vergütung.

§ 5 – Preise und Zahlungsbedingungen

Alle Preise verstehen sich in Schweizer Franken (CHF) zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Bei Time & Material-Projekten erfolgt die Abrechnung nach Aufwand zu den vereinbarten Stundensätzen. Bei Festpreisprojekten gelten die in der Offerte genannten Preise. Rechnungen sind innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen von 5% p.a. berechnet. Der Auftragnehmer ist berechtigt, Teilrechnungen zu stellen oder Vorauszahlungen zu verlangen.

§ 6 – Lieferfristen und Termine

Lieferfristen und Termine sind nur dann verbindlich, wenn sie vom Auftragnehmer ausdrücklich schriftlich als verbindlich bestätigt wurden. Lieferfristen beginnen mit Vertragsschluss und setzen voraus, dass der Auftraggeber alle erforderlichen Mitwirkungshandlungen erbracht hat. Bei Verzögerungen aufgrund höherer Gewalt oder anderer vom Auftragnehmer nicht zu vertretender Umstände verlängern sich die Fristen angemessen.

§ 7 – Gewährleistung und Mängelrechte

Der Auftragnehmer gewährleistet, dass die erbrachten Leistungen bei Übergabe die vereinbarten Eigenschaften aufweisen und frei von wesentlichen Mängeln sind. Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate ab Abnahme bzw. Inbetriebnahme. Mängel sind unverzüglich schriftlich zu rügen. Der Auftragnehmer hat zunächst das Recht zur Nachbesserung. Schlägt die Nachbesserung nach angemessener Zeit fehl, kann der Auftraggeber nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung oder Rücktritt vom Vertrag verlangen.

§ 8 – Urheberrechte und Nutzungsrechte

Alle Urheberrechte an erstellten Werken (Software, Dokumentationen, Designs etc.) verbleiben beim Auftragnehmer bzw. den ursprünglichen Rechteinhabern. Der Auftraggeber erhält ein nicht-ausschliessliches, zeitlich und räumlich unbegrenztes Nutzungsrecht für die vertraglich vereinbarten Zwecke. Eine Weitergabe an Dritte oder Vervielfältigung bedarf der schriftlichen Zustimmung des Auftragnehmers, sofern nicht anders vereinbart. Bei Software-Entwicklung im Rahmen von Festpreisprojekten können abweichende Regelungen getroffen werden.

§ 9 – Geheimhaltung und Datenschutz

Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt gewordenen vertraulichen Informationen streng geheim zu halten und nur für die Vertragszwecke zu verwenden. Diese Verpflichtung besteht auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses fort. Der Auftragnehmer verarbeitet personenbezogene Daten des Auftraggebers im Einklang mit den geltenden Datenschutzbestimmungen (DSG, DSGVO). Bei der Auftragsverarbeitung personenbezogener Daten wird ein separater Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) geschlossen.

§ 10 – Haftung

Der Auftragnehmer haftet für Schäden nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei leichter Fahrlässigkeit ist die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Die Haftung für indirekte Schäden, Folgeschäden, entgangenen Gewinn und Datenverlust ist ausgeschlossen, sofern nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt. Die Haftung ist in jedem Fall auf die Höhe der Auftragssumme (maximal CHF 50'000) beschränkt. Ausgenommen von Haftungsbeschränkungen sind Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

§ 11 – Kündigung

Verträge mit bestimmter Laufzeit enden mit Ablauf der vereinbarten Frist. Dauerschuldverhältnisse können von beiden Parteien mit einer Frist von 3 Monaten auf das Ende eines Kalendermonats ordentlich gekündigt werden, sofern nichts anderes vereinbart ist. Das Recht zur ausserordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Bei Projektverträgen kann der Auftraggeber das Projekt jederzeit gegen Bezahlung der bis dahin erbrachten Leistungen sowie einer angemessenen Entschädigung (in der Regel 30% der noch offenen Vertragssumme) beenden.

§ 12 – Schlussbestimmungen

Es gilt ausschliesslich Schweizer Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts und der Kollisionsnormen des internationalen Privatrechts. Ausschliesslicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist Zürich, Schweiz. Der Auftragnehmer ist jedoch berechtigt, den Auftraggeber auch an dessen Wohnsitz oder Geschäftssitz zu verklagen. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

Kontakt bei Fragen:
DeSoft AG
E-Mail: info@desoft.ch